Corona Update

Liebe KLJBler*innen,

durch die sinkenden Inzidenzen lockern sich gerade die Auflagen im privaten und öffentlichen Raum. Dadurch, dass immer mehr Menschen geimpft werden, steigt die Hoffnung, dass wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren können. Aktuell gibt es aber noch einige Regeln an die wir uns halten müssen. Das wichtigsten haben wir hier für euch zusammengetragen.

Für die Durchführung einer Generalversammlung hat sich nichts geändert, daher gilt weiterhin Folgendes:

  • Die Versammlung muss in einem ausreichend großen Saal stattfinden. Ausreichend heißt dabei, dass 5m² je anwesende Person vorhanden sind.
  • Beschränkt euch am besten auf den für die Durchführung der Versammlung relevanten Personenkreis.
  • Die anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5m zueinander einhalten, sofern sie nicht zu einem gemeinsamen Hausstand zählen. Am besten werden feste Einzelsitzplätze vergeben.
  • Es gilt regelmäßig Lüftungspausen einzulegen.
  • Außerhalb des eigenen Sitzplatzes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Grundsätzlich muss sich an das Hygienekonzept des Austragungsortes gehalten werden. Dort kann es auch erforderlich sein, dass am Platz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Sprecht dafür am besten im Vorfeld mit dem Träger des Veranstaltungsortes.

Ebenfalls seid ihr als Veranstalter dazu aufgefordert, ein eigenes Hygienekonzept für die Veranstaltung zu erstellen. Zu diesem gehört z. B. die Auflage, dass eine Teilnehmendenliste geführt wird und dass genügend Desinfektionsmittel bereitsteht.

Angebote der Jugendarbeit (ohne Übernachtung) dürfen unter folgenden Bedingungen stattfinden:

  • Angebote können mit unbegrenzter Gruppengröße stattfinden.
  • Ihr als Veranstalter seid dazu verpflichtet, ein geeignetes Hygienekonzept zu erstellen und dafür zu sorgen, dass dies auch während der Veranstaltung eingehalten wird.
  • Es muss eine Teilnehmendenliste geführt werden, die drei Wochen aufbewahrt werden muss.
  • In geschlossenen Räumen, auf den „Verkehrswegen“ und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann muss während der Veranstaltung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Damit ihr als Veranstalter sicher seid, empfiehlt es sich dringend, sich von den Teilnehmer*innen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen zu lassen.

Angebote der Jugendarbeit (mit Übernachtung) sind für Teilnehmer*innen aus Niedersachsen in niedersächsischen Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Begrenzte Gruppengröße bis 50 Personen, Teamer*innen werden in der Gruppengröße nicht mitgezählt.
    • Verpflichtende Testung für alle Teilnehmende vor Beginn der Freizeit und zwei weitere Testungen innerhalb einer Woche.
    • Die Aufsicht muss durch pädagogische Fachkräfte oder ehrenamtliche mit einer Jugendleitercard geführt werden.
    • Ihr als Veranstalter seid dazu verpflichtet, ein geeignetes Hygienekonzept zu erstellen und dafür zu sorgen, dass dies auch während der Veranstaltung eingehalten wird.
    • Es muss eine Teilnehmendenliste geführt werden, die drei Wochen aufbewahrt werden muss.
    • In geschlossenen Räumen muss während der Veranstaltung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie auch auf den „Verkehrswegen“ und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bereits vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Über die Öffnung der Landjugendräume/-heime und Pfarrheime entscheiden die jeweiligen Träger, deshalb können wir hier leider keine pauschale Aussage treffen. Bitte fragt hier bei den Trägern eurer Räume nach, in der Regel sind das eure Kirchengemeinde oder die politische Gemeinde. Dort bekommt ihr genauere Informationen. Auch hier gelten die bekannten Regelungen zur Anzahl der teilnehmenden Personen und Haushalte.

Geht bitte weiter verantwortungsvoll und umsichtig mit der aktuellen Situation um, da die Pandemie leider noch nicht überstanden ist.  Trotz dessen hoffen wir, dass wir den Sommer so gut wie möglich nutzen und genießen können.

Über Änderungen oder zusätzliche Informationen werden wir euch rechtzeitig informieren.

Die obigen Empfehlungen entsprechen unserem Kenntnisstand vom 26. Mai 2021.

Euer Diözesanteam

 

Hier könnt ihr die Stellungnahme noch einmal herunterladen: Corona-Stellungnahme Sommer 2021

Aktuelle Informationen findet ihr auch beim Landesjugendring Niedersachsen e.V..

 

Meldet euch bei Fragen gerne im Diözesanbüro!

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