Der KLJB-Förderkreis e.V.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
- Gründung im Jahr 1984
- Der Vorstand des Förderkreises besteht aus Anke Trecksler (ehe. 1. Diözesanvorsitzende), Stefan Wilkens (ehe. 1. Diözesanvorsitzender), Heike Clasemann (ehe. Diözesanvorsitzende) und Lena Brüning (AK Peru).
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Landjugendbildung und der Jugendhilfe
- Unterstützung der ländlichen Jugendverbandsarbeit im Sinne der Leitsätze der KLJB
(z.B 72-Stunden-Aktion, Imagekampagne, Schulungsarbeit,…) - Unterstützung von Projekten im Rahmen der internationalen Partnerschaftsarbeit (z.B AK Peru)
- Unterstützung der Ortsgruppen!
- Unterstützung der ländlichen Jugendverbandsarbeit im Sinne der Leitsätze der KLJB
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Landjugendbildung und der Jugendhilfe
- Es können Projekte, Veranstaltungen, Fahrten oder Anschaffungen unterstützt werden
- Diese müssen dem Förderzweck der Satzung entsprechen, sollten:
- innovativ,
- nachhaltig,
- repräsentativ,
- überörtlich,
- oder international
- sein und den Leitsätzen der KLJB entsprechen.
- Nicht Förderfähig sind kommerzielle Maßnahmen oder Anschaffungen
- KLJB-Jacken, KLJB-Raum-Ausstattung
- Besichtigung Deutscher Milchkontor
- Vorschläge/Ideen:
- Fahrten, Veranstaltungen mit Bildungscharakter
- Veranstaltungen oder Material für einen guten Zweck
- Innovative Öffentlichkeitsarbeit: Video, Präsentationsfläche mit Werbespruch, Stand auf Veranstaltung,…
- schriftlicher Antrag (siehe Download)
- Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme oder Anschaffung
- Förderung nach Beendigung der Maßnahme oder Anschaffung
- Überweisung nur auf ein KLJB-Konto
- Verwendungsnachweis und kurzer Bericht über Anschaffung oder Maßnahme
- Sendet den ausgefüllten Förderantrag an foerderkreis@kljb-osnabrueck.de oder an das KLJB Büro (oesede@kljb-osnabrueck.de)
Du willst Unterstützer*in des Förderkreises werden?
Hier findest du den Mitgliedsantrag
Deine Beitragszusammensetzung:
- freie Beitragswahl
- jährliche Abbuchung
- wahlweise Unterstütung des Förderkreises allgemein oder speziell des „AK Peru“
- über die geleisteten Beiträge bzw. Spenden wird eine Spendenbescheinigung ab 200 € oder auf Nachfrage ausgestellt
- die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich