Vorstudie des BDKJ zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Wichtiger Hinweis vorweg: Solltest du dich bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt belastet fühlen, möchten wir dir empfehlen kostenfreie und anonyme Beratungsangebote wahrzunehmen: www.telefonseelsorge.de oder unter 0800/111 0 111 bzw. 0800/111 0 222; www.hilfe-telefon-missbrauch.online oder unter 0800/ 22 55 530. Auch gibt es unabhängige Ansprechpersonen im Bistum Osnabrück, bei denen du dich melden kannst: Kontaktdaten für Betroffene sexualisierter Gewalt oder geistlichen Missbrauchs – Bistum Osnabrück (bistum-osnabrueck.de)

Sicher hast du mitbekommen, dass in den nächsten Wochen ein erstes Zwischenergebnis zum Forschungsprojekt „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung: Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück“, die das Bistum bei der Universität Osnabrück in Auftrag geben hat, veröffentlicht wird (Mehr Infos findest du hier: Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück)  Im Zwischenbericht wird vor allem nach der Verantwortung der Bistumsleitungen ab 1945 gefragt. Neben dieser Studie hat auch der BDKJ auf Bundesebene beschlossen, eine Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden in Auftrag zu geben. (Weitere Infos zur Aufarbeitungsarbeit des BDKJ Bundes findet ihr hier: Wichtige Schritte Richtung umfangreiche Aufarbeitung – Bund der Deutschen Katholischen Jugend – BDKJ)

Gerade läuft dazu eine Vorstudie, die eine erste Bestandsaufnahme des Wissens über Fälle in den einzelnen Verbänden aufstellt. Dazu gibt es zwei Fragebögen, die wir gerade auf Diözesanebene bearbeiten (s. Anhang).

Da das aktuelle Team selbst erst seit ein paar Jahren dabei ist, hoffen wir auf eure Mithilfe: Wenn du Kenntnis von Fällen hast, die im Jugendverbandsbereich stattgefunden haben (auf Orts-, Dekanats- oder auf Diözesanebene), und/oder weißt, wo Datenmaterial liegen kann, möchten wird dich aufrufen, sich bei uns oder direkt bei der Studie zu beteiligen.

Hierfür einige Hilfestellungen von uns:

  • Die Vorstudie spricht von einem Fall je betroffene Person, nicht pro (Straf-)Tat oder Täter. Auch geht es nicht nur um strafrechtlich verfolgte Fälle, sondern alles, was mehr als eine Grenzverletzung (gewesen) ist. Ist eine Person also mehrfach von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen, ist das ein Fall.
  • In den Fragenbögen werden keine Namen von Betroffenen sexualisierter Gewalt oder Täter*innen erhoben. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Nach Durchführung der Vorstudie werden die erhobenen Daten abschließend in einem Forschungsbericht systematisch aufgearbeitet und dem BDKJ Bundesverband zur Verfügung gestellt.
  • Bitte meldet euch bis zum 23.09.2022 bei uns, beim Diözesanvorstand oder Simon aus dem Diözesanbüro, wenn ihr Taten über die Fragebögen melden könnt, Unsicherheiten oder Fragen habt. Wir sind dankbar über jeden Hinweis, den ihr aus eurer Zeit beim KLJB Diözesanverband zu möglichen Daten-Ablageorten zu Taten noch liefern könnt. Dieser Termin für euch ist an den Abgabetermin für die Vorstudie (30.09.) geknüpft. Wenn ihr aber Ideen habt, wo noch Informationen zu finden sind, diese aber zeitlich nicht bearbeiten könnt, meldet euch auch gerne.
  • Wenn ihr euch direkt bei der Vorstudie melden wollt, geht das direkt bei der Forscherin unter: hannah.esser@uni-muenster.de. Bei Fragen zur Durchführung der Erhebung und den Fragebögen steht sie zur Verfügung. Bei Fragen zum Aufarbeitungsprozess des BDKJ wendet euch bitte an unseren Bundesvorstand, Gregor Podschun (podschun@bdkj.de).

Wir danken dir schon jetzt für deine Mithilfe in diesem wichtigen Anliegen!

BDKJ Vorstudie Fragebogen Teil 1 (321 Downloads )

BDKJ Vorstudie Fragebogen Teil 2 (320 Downloads )

 

 

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