Gemeinsame Stellungnahme der Niedersächsischen Landjugend e.V. (NLJ) und Katholischen Landjugendbewegung Niedersachsen (KLJB)

Scheunenfeten: Landjugendverbände kritisieren Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) und fordern Landesregierung zu einer pragmatischen Lösung auf

Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie mehr als zwei Jahre lang viele Veranstaltungen abgesagt werden mussten, sollte im Jahr 2022 das Feiern von Festen und Veranstaltungen wieder möglich sein. Ein Teil der mehr als 20.000 Landjugendlichen in Niedersachsen musste allerdings andere Erfahrungen machen. Grund dafür ist eine Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), welche insbesondere die in Niedersachsen weit verbreiteten Scheunenfeten und Erntedankfeste getroffen hat.
Hintergrund ist die Streichung des Paragraphen 47 der NVStättVO. Dieser ermöglichte es den zuständigen Behörden bislang, Gebäude wie Scheunen oder Lagerhallen für einzelne Veranstaltungen, also für andere Nutzungszwecke, unkompliziert zu genehmigen. Zum 01.01.2022 wurde dieser Paragraph gestrichen. Seitdem muss die Genehmigung durch die Behörden auf Grundlage der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erfolgen.

Konkret ergeben sich durch diese Änderungen Herausforderungen, die unsere Mitglieder vor große Probleme stellen. Durch die Verlagerung der Rechtsgrundlage auf die NBauO ist jetzt für jede Veranstaltung mit über 200 Besuchern ein Bauantrag notwendig. Zwar betonte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in einer Pressemitteilung aus Juni 2022 (PI076/2022), mit der Änderung seien keine neuen Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit der Gebäude, ausreichender Fluchtwege oder dem Brandschutz gefordert – dies haben unsere Mitglieder in vielen Teilen Niedersachsens jedoch anders erleben müssen.

Gebäude, in denen bislang jahrelang Veranstaltungen stattgefunden haben, wurden nun für die gleichen Zwecke nach Anwendung der NBauO mitunter nicht mehr genehmigt. Die neu gestellten Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit gehen in unseren Augen weit über das gebotene Maß hinaus.
Weiterhin werden neuerdings Parkplatzkonzepte, Bestuhlungs- und Entwässerungspläne sowie Toilettenkonzepte gefordert. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern muss sogar ein Lärmschutzgutachten erstellt werden.

„Die Erstellung sämtlicher Unterlagen sowie zugehöriger Pläne und Gutachten führt zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand, der für ehrenamtliche Jugendgruppen nicht mehr zu tragen ist“,

sind sich Torben Kessen (Landesvorsitzender KLJB Niedersachsen) und Erja Söhl (Landesvorsitzende Niedersächsische Landjugend) einig.

Neben dem bürokratischen Aufwand ist die Änderung der Rechtsgrundlage für unsere Mitglieder zusätzlich mit hohen Kosten verbunden. Insbesondere wenn Planungsbüros und Gutachter erforderlich werden, entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Diese zusätzlichen Kosten stellen für unsere Ortsgruppen
eine hohe finanzielle Belastung dar. Die Scheunenfeten sind zumeist die Haupteinnahmequelle der ehrenamtlich organisierten Jugendgruppen. Ohne diese Einnahmen wird es den Landjugendgruppen zunehmend schwerfallen, auch andere gemeinsame Aktivitäten für Jugendliche kostengünstig anzubieten.
Erschwerend kommt hinzu, dass für die Einreichung eines Bauantrages ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser benötigt wird. Eine solche Person zu finden, die sich ehrenamtlich für die Landjugend zur Verfügung stellt, ist mit Blick auf mögliche Haftungsrisiken und dem Zeitaufwand eine weitere Hürde.

Weiter kritisieren wir, dass Genehmigungsbehörden die Änderung der Rechtsgrundlage bislang unterschiedlich auffassen und teils unterschiedliche Anforderungen an unsere Ortsgruppen gestellt wurden. Wir teilen die Ansicht, dass Sicherheit bei jeder Veranstaltung an oberster Stelle stehen und gewährleistet sein muss. Einen neuen vollständigen Bauantrag zu fordern, halten wir an dieser Stelle allerdings für übertrieben.

„Hier muss ein Weg gefunden werden, der die Sicherheit auch ohne Bauantrag garantiert und für ehrenamtlich Tätige umsetzbar ist“, so Torben Kessen und Erja Söhl.

Wir fordern vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und Minister Olaf Lies eine umgehende Lösung – sei es durch die Wiederaufnahme des §47 NVStättVO oder einer vereinfachten Regelung für ehrenamtliche Vereine und (Jugend-) Gruppen.
Insbesondere nach der zehrenden Corona-Pandemie sollten dem Ehrenamt keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden. Freiwilliges ehrenamtliches Engagement leistet einen erheblichen Beitrag für die ländlichen Regionen. Die Scheunen- und Erntedankfeste sind bei Weitem nicht nur eine Möglichkeit zum Feiern für Jugendliche, sondern verbinden ganze Dörfer und Generationen.

Ein Wegfall dieser Veranstaltungen wäre nicht nur ein großer Verlust für die mehr als 20.000 Mitglieder von KLJB und NLJ, sondern für den gesamten ländlichen Raum in Niedersachsen!

Niedersächsische Landjugend – Landesgemeinschaft e.V. | Geschäftsstelle Hannover, Warmbüchenstr. 3, 30159 Hannover
E-Mail: presse@nlj.de | Web: www.nlj.de
Katholische Landjugendbewegung Niedersachsen | Büro Oesede | Gartbrink 5a, 49124 Georgsmarienhütte
E-Mail: torben.kessen@kljb-niedersachsen.de

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