„Standards“ für geistliche Begleitungen

Uns erreichte eine Anfrage, wer geistliche Begleitungen in den KLJB-Ortsgruppen übernehmen kann. Dazu im Folgenden einige Anregungen und Überlegungen. Diese gelten als Leitgedanken und Orientierungen für KLJB-Ortsgruppen im Bistum Osnabrück.

  • Als kirchlicher Jugendverband wird es jeder Ortsgruppe empfohlen, eine geistliche Begleitung zu bestimmen.
    • Geistliche Begleitung kann eine Person aus der KLJB-Ortsgruppe selbst, aus der Kirchengemeinde vor Ort oder aus dem Kreis der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde vor Ort werden.
    • Dennoch sollte der Posten der geistlichen Begleitung nicht einfach deshalb verteilt werden, um auf der Stelle einen Namen stehen zu haben oder um einer Person einen Posten innerhalb der KLJB-Ortsgruppe zuteilen zu können.
    • Voraussetzung für eine geistliche Begleitung ist das Getauft und Gefirmt bzw. Konfirmiert sein.
    • Der geistlichen Begleitung wird empfohlen einmal jährlich am Austauschtreffen mit anderen geistlichen Begleitungen der KLJB-Ortsgruppen im Bistum Osnabrück teilzunehmen, zu welchem der Diözesanpräses einlädt.
    • Die geistliche Begleitung sollte zudem für das Christliche und Kirchliche in der KLJB-Ortsgruppe Sorge tragen. Darunter fallen Fragen wie:
      • Wird in der Ortsgruppe das christliche Menschenbild und die christliche Botschaft vertreten und gelebt: Gerechtigkeit, Einsatz für die und nachhaltiger Umgang mit der Schöpfung, kein rechtes Gedankengut, keine Ausgrenzung oder Diffamierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Orientierung?
        Ist das nicht vorhanden, kommt besonders der geistlichen Begleitung die Aufgabe zu, hier ein Korrektiv zu sein.
      • Weiter sollte sich die geistliche Begleitung dafür Sorge tragen, dass bestimmte gottesdienstliche Formate weiter existieren. Gibt es z.B. jährlich einen Erntedankgottesdienst, der von der KLJB vorbereitet wird, so sollte die geistliche Begleitung die Absprachen und Vorbereitungen hierzu treffen oder ein Vorbereitungsteam suchen. Die geistliche Begleitung kann zudem stets überlegen, ob es an anderen Stellen im Jahr sinnig ist, ein Gebet oder einen Impuls zu gestalten, wie z.B. am Osterfeuer oder zum Beginn einer bestimmten Aktion.

    Bei Fragen und Unterstützung, Anregungen und Ideen wendet euch gern an Kristian Pohlmann, T. 0160 1768560 oder k.pohlmann@bistum-os.de

    Kontakt