Herzliche Einladung zum digitalen Diözesanausschuss der KLJB im Bistum Osnabrück am 09. November 2021 um 19:00 Uhr. 

Der Diözesanausschuss (DA) der KLJB Osnabrück ist nach der Diözesanversammlung (DV) unser zweitwichtigstes Gremium. Es werden unter anderem Beschlüsse formuliert und gefasst, die Finanzplanung vorgestellt und abgestimmt.

 

Das Diözesanteam hat angepasst an die neuen Corona-Verordnungen eine neue Stellungnahme verfasst. An dieser könnt ihr euch in euren Ortsgruppe bzw. Dekanaten bei Veranstaltungen orientieren. Bei Fragen meldet euch gerne im Büro!

2021-09-24 KLJB Corona-Stellungnahme

Vom 26. bis 31. August 2021 machten sich 42 KLJBler*innen unterschiedlicher Ortsgruppen aus der Diözese Osnabrück auf den Weg nach Krakau. Nach einer 17-stündigen Busfahrt genossen wir am ersten Abend das Essen und, dass wir endlich angekommen waren. Der erste Tag begann mit einer Stadtführung, bei der wir unter anderem die Burg Wawel und einen der größten mittelalterlichen Marktplätze Europas mit den Krakauer Tuchhallen und der Marienkirche besichtigten. Nach einer kurzen Stärkung ging es nach der Mittagspause, trotz Regen, durch das jüdische Viertel, bei der den KLJBler*innen das jüdische Leben in Krakau nähergebracht wurde.

Am nächsten Tag stand dann der Besuch der Gedenkstätte Auschwitz im Mittelpunkt, welcher auch das zentrale Ziel der Studienfahrt war. Dort wurden wertvolle und bewegende Erfahrungen über das Leben und den Tod in dem Konzentrationslager gesammelt. Platz hatten diese am nächsten Tag in einer Reflexions- und Gesprächsrunde über das Gesehene und Gehörte. Es wurde deutlich, dass das Thema auch heute noch sehr aktuell ist und ein solcher Besuch gegen das Vergessen nachhaltig wirkt. Abgeschlossen wurde die Reflexion dann mit einem Wortgottesdienst.

Der Besuch des polnischen Dortmunds, wie es unser Reiseführer so schön nannte, nämlich Katowice, stand am Nachmittag auch noch auf dem Programmplan. Im Anschluss daran genossen wir den letzten Abend in einem traditionell polnischen Restaurant und schlugen uns die Bäuche vor der Rückreise am nächsten Tag nochmal voll.

Unser Fazit: Wir wollen #gegendasvergessen kämpfen, sodass es #niewieder passieren kann. Dies wurde uns auf bewegende Weise während der Studienfahrt nochmals vor Augen geführt.

 

Danke auch an unsere Unterstützer*innen, die uns die Fahrt ermöglicht haben:

Andere Zeiten e.V., die Landkreise Emsland und Osnabrück und

 

Am Sonntag, den 05. September 2021, fand ein agrarpolitischer Frühschoppen auf dem Hof der Familie Bielefeld in Dalvers/Berge statt. Eingeladen und organisiert hat diesen Tag der Arbeitskreis (AK) Agrar der Katholisches Landjugendbewegung (KLJB) im Bistum Osnabrück. In dem Arbeitskreis setzten sich junge Landwirt*innen mit aktuellen Themen im Bereich Landwirtschaft, Politik oder Öffentlichkeitsarbeit des ländlichen Raums auseinander.

Bei bestem Wetter haben sich über 200 Personen ab 10 Uhr morgens auf dem Hof in Dalvers eingefunden. Nachdem sie sich, wegen der weiterhin bestehenden pandemischen Lage, angemeldet und eingecheckt haben, begrüßten Ina Helmer (KLJB-Diözesanvorsitzende) und Tobias Kremer (Sprecher des AK Agrar) alle Anwesenden.

Zunächst ging es auf einen interessanten Hofrundgang mit der Familie Bielefeld. Sie bewirtschaften einen Milchviehbetrieb mit 400 Milchkühen und deren weiblicher Nachzucht. Gleichzeitig betreiben sie 250 Hektar Futteranbau für ihrer Tiere.

Im Anschluss wurde das Podium durch Johannes Pott von der Katholischen LandvolkHochschule (KLVHS) in Oesede und Greta Außel aus dem Arbeitskreis Agrar eröffnet. Sie konnten Gero Hocker (FDP), Albert Stegemann (CDU), Everhard Hüseman (Die Grünen) und Rainer Spiering (SPD) begrüßen. Alle, bis auf Rainer Spierig, treten für die kommende Bundestagswahl an. Es wurde mehr als zwei Stunden über verschiedenste Themen kontrovers und lebhaft diskutiert. Einigkeit herrschte darüber, dass der Wolf bspw. in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Zudem solle sich das Einkaufverhalten der Verbraucher*innen ändern, denn wer eine hohe Qualität in der Produktion von tierischen Lebensmitteln fordere und erwarte, müsste auch einen entsprechenden Preis zahlen. Jedoch waren sich die Politiker Uneinigkeit darüber, wie dies mit dem Bochert-Prozess gestaltet werden könne.

Generelle Uneinigkeit herrschte bei den Themen der nationalen oder freien Märkte in der Landwirtschaft oder bei der Zusammenlegung der Ministerien Landwirtschaft und Umwelt.

Gestritten wurde auch über mögliche Koalitionen oder Fehler der Vergangenheit der verschiedenen Parteien.

Aus dem Publikum wurden viele Fragen gestellt und sich ebenfalls gegenüber der Politik Luft verschafft. Zudem wurden Impulse für den weiteren Wahlkampf und die kommende Legislaturperiode mitgegeben.

Insgesamt blickt der Arbeitskreis auf eine erfolgreiche Veranstaltung zurück und freut sich, dass nach einer langen Durststrecke ohne Veranstaltungen, Besichtigungen und Zusammenkommen wieder etwas möglich war.

 

Am 16.08. hat Mika Wocken ihren Freiwilligendienst im KLJB-Büro gestartet. Sie wird nun ein Jahr lang z. B. den AK-Utbildung und die AG Leben unterstützen. Außerdem betreut sie das Dekanat Osnabrück mit. Hier erfahrt ihr mehr über Mika. Wir freuen uns sie bei uns im Team begrüßen zu dürfen und wünschen dir einen wunderbaren Freiwilligendienst mit vielen tollen KLJB-Momenten!

Wir sind gerne draußen im Dorf unterwegs und da fällt eines besonders häufig ins Auge: Müll. Ob an Straßen, Feldwegen oder Bushaltestellen, Müll ist überall zu finden. Das nehmen wir nicht hin und machen uns selbst ans Werk!

Jede Ortgruppe, die ihren Ort vom Müll befreien möchte, kann sich vom 27. – 29. August einen Termin raussuchen und bei sich im Ort aktiv werden. Vom Diözesanteam bekommt ihr einen Leitfaden für eine schnelle und unkomplizierte Organisation. So wird zum Beispiel die Anmeldung beim Landkreis übernommen.
Wenn ihr Interesse habt, dann meldet euch bis zum 18. August im KLJB-Büro (oesede@kljb-osnabrueck.de oder 05401 8965-0), dann bekommt ihr alle weiteren Infos zur Organisation.

Liebe KLJBler*innen,

durch die sinkenden Inzidenzen lockern sich gerade die Auflagen im privaten und öffentlichen Raum. Dadurch, dass immer mehr Menschen geimpft werden, steigt die Hoffnung, dass wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren können. Aktuell gibt es aber noch einige Regeln an die wir uns halten müssen. Das wichtigsten haben wir hier für euch zusammengetragen.

Für die Durchführung einer Generalversammlung hat sich nichts geändert, daher gilt weiterhin Folgendes:

  • Die Versammlung muss in einem ausreichend großen Saal stattfinden. Ausreichend heißt dabei, dass 5m² je anwesende Person vorhanden sind.
  • Beschränkt euch am besten auf den für die Durchführung der Versammlung relevanten Personenkreis.
  • Die anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5m zueinander einhalten, sofern sie nicht zu einem gemeinsamen Hausstand zählen. Am besten werden feste Einzelsitzplätze vergeben.
  • Es gilt regelmäßig Lüftungspausen einzulegen.
  • Außerhalb des eigenen Sitzplatzes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Grundsätzlich muss sich an das Hygienekonzept des Austragungsortes gehalten werden. Dort kann es auch erforderlich sein, dass am Platz ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Sprecht dafür am besten im Vorfeld mit dem Träger des Veranstaltungsortes.

Ebenfalls seid ihr als Veranstalter dazu aufgefordert, ein eigenes Hygienekonzept für die Veranstaltung zu erstellen. Zu diesem gehört z. B. die Auflage, dass eine Teilnehmendenliste geführt wird und dass genügend Desinfektionsmittel bereitsteht.

Angebote der Jugendarbeit (ohne Übernachtung) dürfen unter folgenden Bedingungen stattfinden:

  • Angebote können mit unbegrenzter Gruppengröße stattfinden.
  • Ihr als Veranstalter seid dazu verpflichtet, ein geeignetes Hygienekonzept zu erstellen und dafür zu sorgen, dass dies auch während der Veranstaltung eingehalten wird.
  • Es muss eine Teilnehmendenliste geführt werden, die drei Wochen aufbewahrt werden muss.
  • In geschlossenen Räumen, auf den „Verkehrswegen“ und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann muss während der Veranstaltung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Damit ihr als Veranstalter sicher seid, empfiehlt es sich dringend, sich von den Teilnehmer*innen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen zu lassen.

Angebote der Jugendarbeit (mit Übernachtung) sind für Teilnehmer*innen aus Niedersachsen in niedersächsischen Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Begrenzte Gruppengröße bis 50 Personen, Teamer*innen werden in der Gruppengröße nicht mitgezählt.
    • Verpflichtende Testung für alle Teilnehmende vor Beginn der Freizeit und zwei weitere Testungen innerhalb einer Woche.
    • Die Aufsicht muss durch pädagogische Fachkräfte oder ehrenamtliche mit einer Jugendleitercard geführt werden.
    • Ihr als Veranstalter seid dazu verpflichtet, ein geeignetes Hygienekonzept zu erstellen und dafür zu sorgen, dass dies auch während der Veranstaltung eingehalten wird.
    • Es muss eine Teilnehmendenliste geführt werden, die drei Wochen aufbewahrt werden muss.
    • In geschlossenen Räumen muss während der Veranstaltung ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wie auch auf den „Verkehrswegen“ und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bereits vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Über die Öffnung der Landjugendräume/-heime und Pfarrheime entscheiden die jeweiligen Träger, deshalb können wir hier leider keine pauschale Aussage treffen. Bitte fragt hier bei den Trägern eurer Räume nach, in der Regel sind das eure Kirchengemeinde oder die politische Gemeinde. Dort bekommt ihr genauere Informationen. Auch hier gelten die bekannten Regelungen zur Anzahl der teilnehmenden Personen und Haushalte.

Geht bitte weiter verantwortungsvoll und umsichtig mit der aktuellen Situation um, da die Pandemie leider noch nicht überstanden ist.  Trotz dessen hoffen wir, dass wir den Sommer so gut wie möglich nutzen und genießen können.

Über Änderungen oder zusätzliche Informationen werden wir euch rechtzeitig informieren.

Die obigen Empfehlungen entsprechen unserem Kenntnisstand vom 26. Mai 2021.

Euer Diözesanteam

 

Hier könnt ihr die Stellungnahme noch einmal herunterladen: Corona-Stellungnahme Sommer 2021

Aktuelle Informationen findet ihr auch beim Landesjugendring Niedersachsen e.V..

 

Meldet euch bei Fragen gerne im Diözesanbüro!

Jugendarbeit ist erlaubt! Immer mehr Veranstaltungen finden momentan wieder in Präsenz statt. Dafür ist ein Hygienekonzept notwendig. Der BDKJ Osnabrück hat eine Arbeitshilfe erstellt, die euch bei der Erstellung eines Hygienekonzepts für eure Veranstaltung unterstützt. Bei Fragen könnt ihr euch selbstverständlich auch an das KLJB-Büro wenden!

Hier findet ihr mehr Informationen.